Kapo St.Gallen: Polizei warnt – vereiste Scheiben erhöhen Unfallgefahr
Die Kantonspolizei St.Gallen weist darauf hin, dass vor der Fahrt zumindest die vereiste Front- und die vorderen Seitenscheiben freigekratzt sein müssen. Auf das Enteisen der hinteren Seiten- sowie der Heckscheibe kann verzichtet werden, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind, die nicht beschlagen oder vereist sind und damit die Sicht nach hinten ermöglichen.
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