Zürich ZH: Weniger Jugendgewalt, aber mehr Verkehrsdelikte durch Trendfahrzeuge

Die Jugendkriminalität und die Jugendgewalt sind im Jahr 2025 im Kanton Zürich erneut zurückgegangen.

Das zeigen neue Zahlen, welche die Oberjugendanwaltschaft heute an einem Medienanlass im Massnahmenzentrum Uitikon präsentiert hat.

Dennoch steht die Jugendstrafrechtspflege vor komplexen Herausforderungen, denen sie mit Innovation und Weiterentwicklung der Angebote begegnen will.

Trendfahrzeuge führen zu mehr Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz

Im vergangenen Jahr geriet jeder 22. Jugendliche im Kanton Zürich im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt – insgesamt 6’019 Personen. Damit sank die Zahl um 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2024: 6’290). Auch die Jugendgewalt ging zurück: 932 Jugendliche, also jeder 140., mussten sich wegen eines Gewaltdelikts verantworten.

Das entspricht einem Rückgang von 2,3 Prozent gegenüber 2024 (954 Personen). «Wir stellen im dritten Jahr in Folge einen Rückgang der Jugendkriminalität und -gewalt fest», sagte der leitende Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen an der heutigen Medienorientierung zum Jahresrückblick der Jugendstrafrechtspflege 2025. Der Rückgang sei erfreulich, doch kein Grund, zurückzulehnen.

Verschiedene Phänomene beschäftigen und fordern die Jugendstrafrechtspflege stark. Während sich die Verurteilungen im vergangenen Jahr in den meisten Deliktkategorien auf einem konstanten Niveau bewegten, nahmen insbesondere die Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz deutlich zu. 29,5 Prozent der straffälligen Jugendlichen wurden deswegen verurteilt – deutlich mehr als noch 2023 (16,6 Prozent).

Dieser Anstieg ist vor allem auf sogenannte Trendfahrzeuge wie Elektroroller und E-Trottinetts zurückzuführen. Laut Jugendanwältin Anne-Catherine Hatt werden bei deren Nutzung häufig Vorschriften wie Alterslimiten, Nutzungsregeln im Strassenraum sowie Vorgaben zur fahrzeugbedingten Höchstgeschwindigkeit missachtet. Zudem würden an den Fahrzeugen unzulässige Modifikationen vorgenommen. Solche Verstösse führen vermehrt zu Verweisen oder Bussen.

Weiterhin gefordert ist die Jugendstrafrechtspflege u.a. durch die wachsende Komplexität der Fälle und die Profile der Täterinnen und Täter. Straffällige Jugendliche kämpfen oft selber mit vielschichtigen Problemen und werden tendenziell immer jünger kriminell. Inzwischen sind 31,5 Prozent der Jugendlichen bei der Eröffnung einer Strafuntersuchung zwischen 10 und 14 Jahre alt. In der Arbeit mit diesen jungen Beschuldigten stehen für die Jugendanwaltschaften ein altersgerechter Umgang sowie geeignete Schutzmassnahmen im Vordergrund. Diese sollen sowohl erzieherisch als auch therapeutisch wirken.

Mit Innovation den Anforderungen begegnen

Diese Entwicklungen stellen die Jugendstrafrechtspflege vor spezifische Herausforderungen und erfordern gezielte Lösungsansätze. «Wir sind überzeugt, dass wir mit Innovation und Weiterentwicklung unserer Angebote den steigenden Anforderungen langfristig gerecht werden», so Zurkirchen.

Ein praktisches Beispiel dafür ist das neue delikt- und kompetenzorientierte Training «CHOOSE». Es richtet sich an straffällige Jugendliche und verfolgt einen praxisnahen, niederschwelligen Ansatz. Das pädagogische Lernprogramm motiviert die Teilnehmenden auf spielerische Weise, sich mit ihrem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig erweitert es ihr Wissen und stärkt soziale Kompetenzen. Ziel ist es, Rückfälle zu vermeiden und Jugendliche nachhaltig dabei zu unterstützen, ein Leben ohne Konflikte mit dem Gesetz zu führen.

Gleichzeitig geht die Jugendstrafrechtspflege neue Wege, um Justizverfahren für Kinder verständlicher und weniger belastend zu gestalten: Im Projekt Child Friendly Justice werden kindgerechte Feedbacksysteme getestet, die Hinweise auf Verbesserungen in Verfahrensabläufen liefern sollen. Erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet.

Auch die Unterbringung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen wurde kritisch geprüft. Ein dazu jüngst publizierter Bericht (Unterbringung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen) zeigt Wege auf, wie die Versorgungslandschaft weiterentwickelt werden kann. Eine zentrale Empfehlung ist die Schaffung einer geschlossenen Übergangsstation für sogenannte Time-outs, die für straffällige Jugendliche in akuten Lagen gezielt Hilfe bietet.

Ein Pilotprojekt läuft zurzeit im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU). Deshalb lud die Oberjugendanwaltschaft anlässlich ihres Jahresrückblicks die Medien ins MZU ein. Dort berichtete MZU-Leiter Carmelo Campanello von den ersten Erfahrungen mit der neuen Station: «Das Angebot stösst auf eine grosse Resonanz und liefert wertvolle Praxiserkenntnisse für die Umsetzung und eine definitive Einführung.»

Die Jugendstrafrechtspflege plant die Station gemeinsam mit ihrem Partner, dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB). Das Projekt hat das Potenzial, eine zentrale Lücke im System zu schliessen und zugleich Vollzug sowie Versorgung nachhaltig zu stärken. Im Zentrum steht die Erkenntnis, dass Jugendliche in Krisensituationen aktive Unterstützung benötigen. Die Übergangsstation kann diese Hilfe leisten.

 

Quelle: Kanton Zürich
Bildquelle: Kanton Zürich