Velofahrerin stürzt nach Kollision mit weissem Motorrad: Lenker entfernt sich von Unfallstelle

(Riehen BS). Am Sonntag, 1. November 2026, ca. 17.15 Uhr kam es in Riehen an der Verzweigung Niederholzstrasse/ Aeussere Baselstrasse zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Velofahrerin und dem Lenker eines weissen Motorrads.

Dieser verliess die Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Polizei.news | Kanton Basel-Stadt | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Kollision zwischen Motorrad und Velo.
  • Ort: Riehen, Kanton Basel-Stadt.
  • Unfallstelle: Verzweigung Niederholzstrasse/Aeussere Baselstrasse.
  • Datum: Sonntag, 1. November 2026.
  • Uhrzeit: Circa 17.15 Uhr.
  • Beteiligte: Eine Velofahrerin und ein Motorradlenker.
  • Gesuchtes Fahrzeug: Weisses Motorrad.
  • Fahrtrichtung des Motorrads: Basel.
  • Unfallhergang: Zusammenstoss beim Fussgängerstreifen.
  • Folgen: Die Velofahrerin kam zu Fall.
  • Verhalten des Motorradlenkers: Fuhr nach der Kollision weiter.
  • Zeugenaufruf: Motorradlenker und Personen mit Hinweisen zum Unfall gesucht.
  • Kontakt: Verkehrspolizei Basel-Stadt, 061 208 06 00.

Die Velofahrerin fuhr durch die Niederholzstrasse und beabsichtigte, beim dortigen Fussgängerstreifen die Aeussere Baselstrasse zu überqueren.

Gleichzeitig fuhr ein Motorradfahrer durch die Aeussere Baselstrasse in Richtung Basel, worauf es zur Kollision zwischen den beiden kam.

Die Radfahrerin kam zu Fall und der Lenker des Motorrads setzte seine Fahrt unbeirrt fort.


Zeugenaufruf

Der Lenker des weissen Motorrads sowie Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Basel-Stadt unter Tel. 061 208 06 00 oder über mobileverkehrspolizei@jsd.bs.ch zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © Zoya Zhuravliova/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Verkehrsunfälle und Sicherheit

Unfall zwischen Velo und Motorrad: Was Verkehrsteilnehmende über Vortritt und Unfallpflichten wissen müssen

An Kreuzungen, Einmündungen und Fussgängerstreifen treffen verschiedene Verkehrsteilnehmende aufeinander. Besonders für Menschen auf Velos und Motorrädern können Kollisionen schwerwiegende Folgen haben, weil ihnen die schützende Fahrzeugkarosserie fehlt. In der Schweiz gelten klare Vorschriften zum Vortritt, zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Wer diese Regeln kennt, kann gefährliche Situationen besser vermeiden und im Ernstfall richtig reagieren.

1. Haben Velofahrende auf einem Fussgängerstreifen Vortritt?

Ein Fussgängerstreifen dient grundsätzlich dem Fussverkehr. Wer mit einem gewöhnlichen Velo fahrend einen Fussgängerstreifen überquert, erhält dadurch nicht automatisch das Vortrittsrecht der Fussgängerinnen und Fussgänger. Wer hingegen vom Velo absteigt und es über den Streifen schiebt, gilt als Fussgängerin oder Fussgänger und kann den entsprechenden Vortritt beanspruchen. Anders ist die Situation bei kombinierten Fuss- und Veloführungen oder entsprechend signalisierten Übergängen. Dort gelten die jeweils massgebenden Verkehrsregeln und Markierungen. Deshalb sollten Velofahrende vor jeder Querung prüfen, welche Regelung tatsächlich gilt.

2. Auch mit Vortritt muss auf den Verkehr geachtet werden

Vortrittsberechtigte Personen dürfen ihr Recht nicht erzwingen, wenn ein herannahendes Fahrzeug nicht mehr sicher anhalten kann. Wer eine Strasse überqueren möchte, sollte deshalb rechtzeitig anhalten, den Verkehr beobachten und die eigene Absicht klar erkennen lassen. Besonders bei mehreren Fahrspuren und unübersichtlichen Kreuzungen ist Vorsicht erforderlich. Fahrzeuglenkende wiederum müssen vor Fussgängerstreifen besonders aufmerksam fahren und nötigenfalls anhalten, um vortrittsberechtigten Personen das Überqueren zu ermöglichen.

3. Motorräder werden leicht übersehen

Motorräder haben im Vergleich zu Personenwagen eine schmale Silhouette. Dadurch kann es anderen Verkehrsteilnehmenden schwerfallen, ihre Geschwindigkeit und Entfernung richtig einzuschätzen. Besonders an Kreuzungen und Einmündungen ist deshalb gegenseitige Aufmerksamkeit erforderlich. Motorradfahrende sollten ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen und damit rechnen, dass andere Personen ihre Annäherung nicht rechtzeitig erkennen. Eine gut sichtbare Fahrzeugbeleuchtung und auffällige Schutzkleidung können helfen, früher wahrgenommen zu werden.

4. Nach einem Verkehrsunfall müssen alle Beteiligten anhalten

Artikel 51 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes schreibt vor, dass alle Beteiligten nach einem Unfall mit einem Motorfahrzeug oder Fahrrad sofort anhalten müssen. Sie haben nach Möglichkeit für die Sicherung des Verkehrs zu sorgen. Sind Personen verletzt, müssen die Beteiligten Hilfe leisten, die Polizei benachrichtigen und an der Feststellung des Sachverhalts mitwirken. Auch bei reinem Sachschaden bestehen gesetzliche Pflichten. Der Schädiger muss die geschädigte Person unverzüglich benachrichtigen und Namen sowie Adresse angeben. Ist dies nicht möglich, muss die Polizei verständigt werden.

5. Unfallstelle verlassen: Welche Folgen sind möglich?

Wer nach einem Verkehrsunfall weiterfährt, ohne die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Welche Bestimmungen verletzt wurden und welche Strafe droht, hängt von den konkreten Umständen ab. Besonders schwer wiegt es, wenn verletzte Personen zurückgelassen und notwendige Hilfeleistungen unterlassen werden. Je nach Sachverhalt können strafrechtliche Sanktionen und Administrativmassnahmen wie ein Führerausweisentzug folgen. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen sind möglich. Die Beurteilung erfolgt immer anhand des einzelnen Falles.

6. Was Zeuginnen und Zeugen nach einem Unfall tun können

Wer einen Verkehrsunfall beobachtet, sollte zunächst die eigene Sicherheit beachten und bei Bedarf die Unfallstelle absichern. Verletzte Personen benötigen rasche Hilfe. Bei einem medizinischen Notfall ist die Sanität unter 144 erreichbar, die Polizei unter 117. Für spätere Ermittlungen können genaue Beobachtungen zum Unfallhergang wichtig sein. Dazu gehören Zeitpunkt, Fahrtrichtung, Fahrzeugtyp, Farbe, Kontrollschild und auffällige Merkmale. Zeuginnen und Zeugen sollten nur tatsächliche Beobachtungen weitergeben und Vermutungen klar davon unterscheiden.

7. Gute Sichtbarkeit ist besonders in der Dämmerung wichtig

Im Herbst und Winter werden viele Wege bereits bei eingeschränkten Lichtverhältnissen zurückgelegt. Velofahrende sollten deshalb auf eine funktionierende Beleuchtung und die vorgeschriebenen Rückstrahler achten. Zusätzliche reflektierende Elemente an Kleidung, Taschen oder Helm verbessern die Erkennbarkeit. Motorradfahrende müssen auch tagsüber mit Licht fahren. Bei Regen, Nebel oder Dunkelheit ist eine vorausschauende Fahrweise besonders wichtig. Eine gute Sichtbarkeit kann helfen, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen, ersetzt aber nicht das Einhalten der Verkehrsregeln.

Gut zu wissen: Wer erst nachträglich erfährt, dass er oder sie möglicherweise an einem Verkehrsunfall beteiligt war, muss gemäss Schweizer Verkehrsregeln unverzüglich zur Unfallstelle zurückkehren oder sich beim nächsten Polizeiposten melden. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Unfallbeteiligte festgestellt und Schäden sowie mögliche Verletzungen abgeklärt werden können.

Praktischer Tipp: Üben Sie vor einer Velofahrt das sichere Überqueren von stark befahrenen Strassen. Wo ein Fussgängerstreifen vorhanden ist, kann es sinnvoll sein, abzusteigen und das Velo zu schieben. Halten Sie vor der Querung kurz an, prüfen Sie den Verkehr in beide Richtungen und achten Sie darauf, ob sich Fahrzeuge tatsächlich verlangsamen. Verlassen Sie sich nicht allein auf Blickkontakt oder die Annahme, gesehen worden zu sein.

Weitere Informationen: Berichte und Hinweise zur Sicherheit von Velofahrenden, Motorradlenkenden und Fussgängern finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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