Mit 0,87 mg/l gegen Verkehrsschild gekracht: Lenker fährt nach Unfall einfach weiter

(Kanton Thurgau TG). Die Kantonspolizei Thurgau hat am Wochenende in Siegershausen, Frauenfeld und Roggwil bei Kontrollen und nach einem Unfall vier Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen.

Sie mussten ihre Führerausweise abgeben.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bilanz: Vier Autofahrer am Wochenende aus dem Verkehr gezogen.
  • Siegershausen: 52-jähriger Schweizer wegen unsicherer Fahrweise kontrolliert und als fahrunfähig beurteilt.
  • Frauenfeld: 46-jähriger Lieferwagenfahrer als fahrunfähig eingestuft.
  • Blut- und Urinproben: Bei beiden Männern angeordnet.
  • Roggwil: 63-jähriger Autofahrer überfährt eine Mittelinsel und kollidiert mit einem Pfosten und einem Verkehrsschild.
  • Unfallflucht: Lenker fährt nach der Kollision weiter und wird kurz darauf kontrolliert.
  • Atemalkohol Roggwil: 0.87 mg/l.
  • Sachschaden: Mehrere tausend Franken.
  • Weitere Kontrolle: 21-jähriger Autofahrer in Frauenfeld mit 0.59 mg/l Atemalkohol.
  • Konsequenzen: Vier Führerausweise eingezogen und vier Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Unsichere Fahrweise bei Kontrolle in Siegershausen

Eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau kontrollierte in der Nacht zum Samstag kurz nach 2 Uhr in Siegershausen einen Autofahrer. Der 52-jährige Schweizer hatte zuvor durch seine unsichere Fahrweise die Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte auf sich gezogen und wurde von ihnen als fahrunfähig beurteilt.

Lieferwagenfahrer in Frauenfeld ebenfalls fahrunfähig

Dasselbe Resultat ergab die Beurteilung eines 46-jährigen Schweizers, der am Samstagnachmittag um 14.30 Uhr in Frauenfeld am Steuer eines Lieferwagens kontrolliert wurde. Bei beiden Männern wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet.

Mit 0.87 mg/l gegen Mittelinsel und Verkehrsschild geprallt

Am frühen Sonntagmorgen kurz nach 3 Uhr überfuhr ein Autofahrer an der St. Gallerstrasse in Roggwil die Mittelinsel eines Fussgängerstreifens. Dabei kollidierte er mit dem Inselschutzpfosten und einem Verkehrsschild. Anschliessend fuhr er weiter, konnte aber wenig später von Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau kontrolliert werden. Der 63-jährige Schweizer blieb unverletzt, es entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken. Die Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.87 mg/l.

Weiterer Alkoholfahrer in Frauenfeld gestoppt

Rund eine Stunde später kontrollierte eine Polizeipatrouille in Frauenfeld einen weiteren Autofahrer. Beim 21-jährigen Ungaren ergab die Atemalkoholprobe einen Wert von 0.59 mg/l.

Alle vier Führerausweise eingezogen

Die vier Männer werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Zusätzlich wurden ihre Führerausweise zuhanden des Strassenverkehrsamts eingezogen.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau


Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer und Fahrunfähigkeit

0.87 mg/l Atemalkohol: Was dieser Wert bedeutet und welche Folgen drohen

Zwei der angehaltenen Autofahrer wiesen Atemalkoholwerte von 0.87 beziehungsweise 0.59 mg/l auf. Beide Werte liegen deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert für eine qualifizierte Alkoholkonzentration. Was bedeuten diese Zahlen, und weshalb kann die Polizei den Führerausweis sofort abnehmen?

1. Atemalkohol ist nicht dasselbe wie Promille

In der Schweiz wird Alkohol bei Verkehrskontrollen häufig in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen. Für die meisten Fahrzeuglenkenden gelten diese gesetzlichen Schwellenwerte:

  • Ab 0,25 mg/l: Entspricht der gesetzlichen Schwelle von 0,5 Promille Blutalkohol.
  • Ab 0,40 mg/l: Entspricht der Schwelle von 0,8 Promille Blutalkohol. Es liegt eine qualifizierte Alkoholkonzentration vor.

Die in Roggwil und Frauenfeld gemessenen Werte von 0.87 und 0.59 mg/l überschreiten die höhere Schwelle deutlich. Die Angaben in mg/l dürfen nicht mit Promille verwechselt werden.

2. Weshalb die Polizei den Führerausweis sofort abnehmen kann

Bei einer qualifizierten Alkoholkonzentration kann die Polizei den Führerausweis unmittelbar sicherstellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die endgültige Entzugsdauer bereits feststeht.

Bei einer erstmaligen schweren Widerhandlung beträgt die gesetzliche Mindestentzugsdauer grundsätzlich drei Monate. Frühere Verkehrsdelikte oder weitere erschwerende Umstände können längere Massnahmen zur Folge haben. Die zuständige Behörde entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls.

3. Fahrunfähigkeit kann auch andere Ursachen haben

Nicht jede polizeiliche Feststellung von Fahrunfähigkeit bedeutet automatisch, dass Alkohol im Spiel war. Auch Medikamente, Betäubungsmittel, starke Müdigkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können das sichere Führen eines Fahrzeugs verhindern.

Blut- und Urinproben können helfen, mögliche Ursachen abzuklären. Bei den beiden Männern aus Siegershausen und Frauenfeld nennt die Polizeimeldung keine konkreten Substanzen oder Untersuchungsergebnisse. Darüber sollten deshalb keine Vermutungen angestellt werden.

4. Nach einem Unfall nicht einfach weiterfahren

Wer mit einem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Dazu gehört unter anderem, am Unfallort anzuhalten und die notwendigen Sicherungsmassnahmen zu treffen.

Wurden Verkehrszeichen, Inselschutzpfosten oder andere öffentliche Einrichtungen beschädigt und kann der Geschädigte nicht unmittelbar benachrichtigt werden, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Eine Weiterfahrt ohne die erforderliche Meldung kann zusätzliche rechtliche Folgen haben.

Gut zu wissen: Der gemessene Alkoholwert ist nur ein Teil der rechtlichen Beurteilung. Auch das konkrete Fahrverhalten, ein verursachter Unfall und mögliche frühere Widerhandlungen können für die weiteren Massnahmen entscheidend sein.

Praktischer Tipp: Organisieren Sie nach einem Ausgang rechtzeitig eine sichere Heimfahrt. Kaffee, frische Luft oder eine kalte Dusche beschleunigen den Alkoholabbau nicht. Auch am nächsten Morgen kann noch Restalkohol vorhanden sein.

Weitere Informationen: Meldungen zu Unfällen, Fahrunfähigkeit und Verkehrskontrollen finden Sie in der Belmedia-Kategorie Verkehr & Katastrophen auf Polizeinews.ch.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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