Waldbrände

Nach Regen fällt das Feuerverbot: Trotzdem können Funken und Zigaretten Brände auslösen

(Uri UR). Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen der vergangenen Tage entspannt. Aus diesem Grund hat die Sicherheitsdirektion in Absprache mit den Fachstellen des Amts für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe am 13. Oktober 2026 aufgehoben.

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Solothurn: Feuerverbot im Wald und Feuerwerksverbot im Kanton aufgehoben

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie der sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

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Basel BS: Absolutes Feuerverbot fällt – im Wald bleiben Feuer aber stark eingeschränkt

Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten Kanton Basel-Stadt ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer darf weiterhin nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ist ansonsten verboten. Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt.

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